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Ihre Rente verstehen

So erhalten Sie Ihren Luxemburger Versicherungsverlauf und eine Rentenschätzung

Finden Sie den jährlichen CCSS-Auszug aus dem Versicherungsverlauf, unterscheiden Sie ihn von den MyGuichet-Bescheinigungen und beantragen Sie eine CNAP-Schätzung, wenn das allgemeine System gilt.

Zuletzt geprüft
24. August 2026
Lesezeit
8 Min.
Was Sie benötigen könnten
  • Ihre 13-stellige Luxemburger nationale Identifikationsnummer
  • Ihren letzten jährlichen CCSS-Auszug aus dem Rentenversicherungsverlauf, falls vorhanden
  • Nachweise über Beschäftigungszeiten außerhalb Luxemburgs
  • Nachweise über Studien-, Ausbildungs- oder sonstige Zeiten, die der CNAP möglicherweise nicht bekannt sind
  • Die gewünschten Rentenbeginntermine für die CNAP-Berechnung

Geltungsbereich

Prüfen Sie zuerst, welches Luxemburger Rentensystem gilt.

Dieser Leitfaden erklärt CNAP-Nachweise und Schätzungen für das allgemeine Luxemburger Rentensystem. Die CNAP verwaltet nicht jede gesetzliche Rente. Laufbahnen beim Staat, bei Gemeinden und den CFL können besonderen Systemen mit anderen zuständigen Stellen unterliegen.

Erstes Dokument

Der jährliche Auszug aus dem Rentenversicherungsverlauf.

Das CCSS sendet den Auszug aus dem Rentenversicherungsverlauf jedes Jahr an Personen, die noch keine persönliche Rente beziehen und im Vorjahr im allgemeinen Luxemburger Rentensystem versichert waren. Er zeigt die Luxemburger Rentenversicherungsmonate und die jährlichen rentenversicherungspflichtigen Einkünfte bis zum 31. Dezember des Vorjahres.

Sofort verfügbar

MyGuichet stellt zwei verschiedene CCSS-Bescheinigungen bereit.

Die Versicherungsbescheinigung listet die gespeicherten Arbeitgeber und Beschäftigungen chronologisch auf, jedoch ohne Einkommensbeträge. Die Einkommensbescheinigung zeigt die gesamten Bruttoeinkünfte für den gewählten Zeitraum, ohne Aufschlüsselung nach Arbeitgeber. Offizielle Beschreibungen vergleichen.

Die Einkommensbescheinigung kann sofort als PDF im privaten MyGuichet-Bereich erstellt werden. Verwenden Sie sie, wenn Sie die beim CCSS gespeicherten Bruttoeinkünfte für einen bestimmten Zeitraum benötigen, nicht als Ersatz für den Auszug aus dem Rentenversicherungsverlauf. Verfahren zur CCSS-Einkommensbescheinigung öffnen.

Folgen Sie dem schrittweisen Leitfaden zur CCSS-Einkommensbescheinigung.

Auf dem jährlichen Auszug

Ab 56 Jahren kann ein Richtbetrag erscheinen.

Ab 56 Jahren enthält der jährliche Auszug auch einen geschätzten Rentenbetrag, wenn mindestens 120 Monate Rentenversicherung vorliegen. Laut Guichet.lu werden die dann geltenden Berechnungsparameter verwendet, in der Regel jene vom 1. Januar des Versandjahres.

Ein separates Verfahren

Mit dem separaten CNAP-Antrag können fehlende Zeiten rekonstruiert werden.

Nach dem aktuellen Guichet-Verfahren nimmt die CNAP diesen Antrag ab dem Alter von 56 Jahren an. Er richtet sich an Personen, die in Luxemburg als Arbeitnehmer oder Selbstständige im allgemeinen Rentensystem arbeiten oder gearbeitet haben. Ein Wohnsitz in Luxemburg ist nicht erforderlich, wohl aber eine 13-stellige Luxemburger nationale Identifikationsnummer.

Mit diesem Antrag können Zeiten rekonstruiert werden, die der CNAP noch nicht bekannt sind, etwa Beschäftigungszeiten im Ausland oder Studienzeiten. Die CNAP kann den frühestmöglichen Rentenbeginn berechnen und die Rente für höchstens zwei Termine schätzen: den berechneten Beginn und auf Wunsch einen späteren Termin Ihrer Wahl.

Der Luxemburger Rentenweg mit 60 hat sich 2026 geändert. Vergleichen Sie die aktuellen Voraussetzungen mit 57, 60 und 65, bevor Sie die Termine für Ihre Schätzung wählen. Die Luxemburger Rentenwege mit 57, 60 und 65 vergleichen.

Vor dem Antrag

Bereiten Sie Zeiten vor, die der CNAP möglicherweise nicht bekannt sind.

Vergleichen Sie den jährlichen Auszug aus dem Rentenversicherungsverlauf mit Ihrer eigenen Laufbahn. Markieren Sie Lücken, Beschäftigungszeiten im Ausland und andere nachzuweisende Zeiten, bevor Sie den separaten Schätzungsantrag stellen.

  • Sammeln Sie Nachweise über Beschäftigungen außerhalb Luxemburgs.
  • Sammeln Sie Belege für relevante unbezahlte Studien- oder Berufsausbildungszeiten.
  • Achten Sie auf übereinstimmende Daten in Verträgen, Gehaltsabrechnungen und offiziellen Nachweisen.
  • Fügen Sie alle im offiziellen Verfahren verlangten Belege bei.

Guichet.lu weist darauf hin, dass ein unvollständiger Antrag die Schätzung verzögern kann. Alle im Verfahren verlangten Belege müssen beigefügt werden.

Offizielles Verfahren

Reichen Sie den Antrag auf Rentenschätzung bei der CNAP ein.

  1. 01

    Öffnen Sie das offizielle Guichet-Verfahren

    Öffnen Sie die unten verlinkte aktuelle Seite zur Schätzung der Altersrente oder der vorgezogenen Altersrente.
  2. 02

    Wählen Sie einen Einreichungsweg

    Das aktuelle Verfahren bietet MyGuichet-Vorgänge mit oder ohne Authentifizierung sowie ein Formular für den Postweg.
  3. 03

    Fügen Sie die Belege bei

    Fügen Sie die Unterlagen bei, die zur Rekonstruktion der im CNAP-Verlauf fehlenden Zeiten benötigt werden.
  4. 04

    Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein

    Prüfen Sie vor dem Einreichen alle Daten und Unterlagen. Laut offizieller Seite behält sich die CNAP vor, nur einen Antrag auf Rentenschätzung pro Person anzunehmen.

Die Antwort

Nutzen Sie die Schätzung als offizielles Planungsdokument, nicht als Garantie.

Die CNAP prüft die Unterlagen, rekonstruiert durch Belege nachgewiesene anrechenbare Zeiten und berechnet die beantragte Schätzung. Laut offiziellem Verfahren hängt die Bearbeitungszeit von der Komplexität des Falls ab. Die Antwort wird per Post versandt.

Vergleichen Sie den rekonstruierten Versicherungsverlauf mit Ihrer eigenen Zeitleiste, bevor Sie sich auf den Betrag konzentrieren. Eine fehlende Zeit kann wichtiger sein als eine kleine Änderung des Schätzwerts.

Ausweichlösung

Wenn der Versicherungsverlauf weiterhin unvollständig ist.

Kontaktieren Sie die CNAP über die aktuellen Angaben auf der offiziellen Verfahrensseite. Benennen Sie die vermutlich fehlende Zeit und halten Sie die entsprechenden Belege bereit. Wenden Sie sich bei Fragen zum Versicherungsverlauf der ersten Säule nicht an die IGSS-Abteilung Zusatzrenten.

Prüfung

Offizielle Quellen.