Ihre Rente verstehen
Können Sie Ihre Luxemburger Betriebsrente bei einem Arbeitgeberwechsel übertragen?
Prüfen Sie, ob Ihre Ansprüche erworben sind, vergleichen Sie die offiziellen Möglichkeiten nach dem Ausscheiden und bereiten Sie die Unterlagen für einen Übertragungsantrag vor.
- Zuletzt geprüft
- 22. August 2026
- Lesezeit
- 7 Min.
Was Sie benötigen könnten
- Ihren neuesten Zusatzrentennachweis
- Die Versorgungsordnung des Systems
- Das Austrittsformular, falls bereits ausgehändigt
- Die Angaben zum bisherigen Verwalter
Hier beginnen
Prüfen Sie zuerst, ob die Ansprüche erworben sind.
Eine Übertragungsfrage beginnt mit der Versorgungsordnung, nicht allein mit der Beitragssumme. Laut offiziellem Guichet-Verfahren können erworbene Ansprüche von der Unverfallbarkeitsfrist und Ihrer Betriebszugehörigkeit abhängen. Offizielles Verfahren öffnen.
Klären Sie außerdem, ob das System beitrags- oder leistungsorientiert ist. Eine Zahl im Nachweis belegt für sich allein nicht, dass derselbe Betrag vollständig übertragbar ist.
Wenn Sie System oder Verwalter nicht identifizieren können, beginnen Sie mit dem Leitfaden zum Säule-2-Nachweis.
Nach dem Ausscheiden
Vier Möglichkeiten können verfügbar sein.
Je nach Versorgungsordnung und gesetzlichen Voraussetzungen bestehen folgende offizielle Möglichkeiten:
- Die erworbenen Ansprüche im System des früheren Arbeitgebers erhalten.
- Sie in das Zusatzrentensystem des neuen Arbeitgebers übertragen.
- Sie in ein zugelassenes Zusatzrentensystem übertragen.
- Die erworbenen Ansprüche zurückkaufen, sofern Ordnung und Gesetz dies zulassen.
Option 1
Eine Übertragung zum neuen Arbeitgeber erfordert Zustimmung.
Für die Übertragung in das Zusatzrentensystem eines neuen Arbeitgebers nennt Guichet die Zustimmung des Mitglieds, des früheren und des neuen Arbeitgebers. Eine Pflicht des neuen Arbeitgebers zur Annahme eingehender Ansprüche wird nicht genannt.
Fragen Sie den neuen Arbeitgeber, ob sein System eingehende Übertragungen annimmt, bevor der frühere Verwalter das Verfahren einleitet.
Option 2
Ein zugelassenes System ist ein eigener Übertragungsweg.
Das offizielle Verfahren erlaubt auch die Übertragung in ein zugelassenes Zusatzrentensystem, etwa einen Pensionsfonds oder eine Zusatzrentenversicherung. Dabei dürfen keine Übertragungsgebühren entstehen.
Die offizielle Seite enthält keine aktuelle Liste kommerzieller Produkte, die eingehende Ansprüche annehmen. Clerio empfiehlt oder nennt in diesem Leitfaden kein Zielprodukt.
Keine Übertragung
Ein Rückkauf beendet die Ansprüche im ursprünglichen System.
Ein Rückkauf ist nur möglich, wenn die Versorgungsordnung ihn zulässt und eine gesetzliche Voraussetzung erfüllt ist. Guichet nennt eine Reserveschwelle oder den Verlust des Luxemburger Krankenversicherungsschutzes durch eine neue Tätigkeit.
Nur das Mitglied kann einen Rückkauf einleiten. Es erhält den aktuellen Reservewert als Kapital, und die Rechte und Pflichten im ursprünglichen System enden. Während der aktiven Beschäftigung beim Arbeitgeber, der das System eingerichtet hat, ist kein Rückkauf möglich.
Praktische Checkliste
Bereiten Sie einen nachvollziehbaren Antrag vor.
- 01
Aktuellen Nachweis und Versorgungsordnung finden
Bewahren Sie Systemname, Arbeitgeber, Mitgliedsreferenz und aktuelle Werte zusammen auf. - 02
Erworbene Ansprüche bestätigen
Lassen Sie die erworbenen Ansprüche vom früheren Arbeitgeber oder Verwalter schriftlich benennen. - 03
Zielweg bestimmen
Fragen Sie den neuen Arbeitgeber, ob sein System Übertragungen annimmt, oder den aktuellen Verwalter nach einem zugelassenen Zielsystem. - 04
Austrittsformular anfordern
Verwenden Sie das Formular des früheren Arbeitgebers oder seines beauftragten Verwalters. - 05
Ergebnis schriftlich erhalten
Bewahren Sie Übertragungswert, Wirksamkeitsdatum, Gebühren oder Kosten, Zielreferenz und Abschlussbestätigung auf.
Wenn der zuständige Arbeitgeber oder Verwalter nicht ermittelt werden kann, nutzen Sie die offizielle Seite der IGSS-Abteilung für Zusatzrentensysteme.
Prüfung
Offizielle Quellen.
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